Das Modell des gemischtwirtschaftlichen Unternehmens
Das gemischtwirtschaftliche Unternehmen hat private und öffentliche Anteilseigner, zum Beispiel in der Form eines kommunalen Betriebes, der die Rechtsform einer GmbH innehat. Teilweise stellt diese Form eine Variante des Betreibermodells dar, kann aber auch so zugeschnitten sein, dass der private Unternehmer das Projekt im Großen und Ganzen auf finanzieller Ebene unterstützt. Dennoch muss, um die Kriterien an eine Public Private Partnership zu erfüllen, darüber hinaus eine weitere eingebrachte Kompetenz des privaten Unternehmers vorliegen. Im Gegensatz dazu das Betriebsüberlassungsmodell. Zwischen Betriebsführungsmodell und Betreibermodell steht das Betriebsüberlassungsmodell. Der private Unternehmer ist weitergehender als im Betriebsführungsmodell ermächtigt, kann durchaus auch außenwirksam handeln. Beim Betreibermodell wiederum ist es der private Unternehmer, der ein Infrastrukturprojekt errichtet und in Betrieb hält. Er betreibt sein Projekt auch im Namen und auf Rechnung der staatlichen Stelle, die sich vertraglich Kontroll- und andere notwendige Rechte sichert. Das wirtschaftliche Risiko trägt er selbst, allerdings ist er auch baurechtlich gesehen Bauherr.Finanziert wird das Projekt über Gebühren, die die Nutzer für die Dienstleistung entrichten.
dermathiasder - 24. Jan, 18:53